Allgemeine Informationen für Aussteller ======================================= 0. Definitionen =============== Der escape e.V. - Verein zur Förderung der Datenkommunikation, die Linux User Group Braunschweig und die Technische Universität Braunschweig werden nachfolgend gemeinschaftlich als 'Veranstalter' genannt. 1. Anmeldung ============= 1.1. Voraussetzung Voraussetzung für die Zulassung als Aussteller ist die rechtzeitige Übersendung des Ausstellerfragebogens und der Eingang des vereinbarten Sponsorbetrages auf dem Konto des escape e.V. (s. Anhang B). 1.2. Einsendeschluß Einsendeschluß für den Ausstellerfragebogen ist der 30.03.2001. 2. Stand ======== 2.1. Zulassung Die Entscheidung über die Zulassung von Ausstellern und Austellungsgegenständen sowie der Platzzuteilung trifft der Veranstalter. 2.2. Platzzuweisung Der vom Organisationskomitee zugewiese Standplatz ist bis zum Zeitpunkt des Aufbaus durch den Aussteller als unverbindlich anzusehen. 2.3. Auf- und Abbau Mit dem Aufbau der Stände in den Räumen kann frühestens zum Aufbaubeginn begonnen werden. Der Stand ist spätestens zum genannten Abbauende vom Aussteller vollständig zu räumen. Auf- und Abbau sowie die An- und Abfuhr von Ausstellungsgut ist nur während der dafür festgesetzten Zeiten möglich. Die genauen Termine sind Anhang A zu entnehmen. An Donnerstag, Freitag und Montag ist während der Auf-/ bzw. Abbauzeit mit Publikumsverkehr infolge regulären Lehrbetriebes in den Ausstellungsräumlich- keiten zu rechnen und seitens des Ausstellers zu berücksichtigen. 2.4. Standhöhe Die allgemeine Bauhöhe beträgt 2,50 m. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. 2.5. Bauvorschriften Sicherheitseinrichtungen, wie Feuerlöscher, Feuermelder und Hinweisschilder auf Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht zugebaut bzw. verdeckt werden. Gleiches gilt für Verteiler von Elektro- und Telefonanschlüssen, Türen bzw. Ausgänge, sowie die evtl. bereitgestellten Netzwerkanschlüsse. 2.6. Strom Anschlußmöglichkeiten für Strom (230 V) stehen dem Aussteller während den Öffnungszeiten kostenfrei zur Verfügung. Strom wird nur für solche Apparate und Anlagen geliefert, die den Vorschriften des VDE entsprechen. 2.7. elektrische Geräte Die Inbetriebnahme von elektrischen Geräten jedweder Art bedarf der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Hiervon ausgenommen sind Computer und deren Zubehör, Beleuchtungsmittel sowie Projektoren. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Betrieb von elektrischen Geräten zu untersagen, die die Sicherheit, z.B. durch Überlastung der Zuleitungen, gefährden. 2.8. Lärmschutz Lärmerzeugende Demonstrationen des Ausstellers bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. 2.9. Beschädigungen Für Beschädigungen der vom Veranstalter überlassenen Gegenstände und der Austellungsräume, insbesondere durch Nägel, Klebstoffe, Farben usw. haftet der Aussteller für sich und seine Beauftragten. 2.10. Lagerung Die Lagerung von Leergut auf der Standfläche ist während der Dauer der Veranstaltung aus sicherheitstechnischen Gründen nicht zulässig. 2.11. Fairneßprinzip Jeder Aussteller ist verpflichtet auch anderen Ausstellern die Nutzung von Versorgungsverteilern für Strom und Netzwerk zu gestatten, die sich innerhalb seines Standplatzes befinden. Verlegte Leitungen, die seinen Standplatz überqueren, dürfen nicht entfernt werden. Desweiteren hat sich der Aussteller auf die ihm seitens des Veranstalters zur Verfügung gestellte Fläche zu beschränken. 2.12. Mißbrauch Sofern vorstehende Bestimmungen für die Energielieferung oder Netzwerkanbindung oder entsprechende Anordnungen hierfür durch die Behörden oder den Veranstalter vom Aussteller nicht beachtet und eingehalten werden, ist der Veranstalter berechtigt, Energielieferungen oder Netzwerkanbindung sofort entschädigungslos einzustellen oder den Ausstellungsstand zu schliessen. 2.13. Stellwandsystem Einige Stände sind mit einem Stellwandsystem in U-Form umbaut. Befestigungen an diesen Waenden sind ausschliesslich mit Tesa Poster-Strips zulässig. Ausgenommen hiervon sind Stellwände, welche mit Stoff bespannt sind und sich zur Befestigung von Postern o.ä. mit Nadeln eignen. 3. Haftung und Gewährleistung ============================= 3.1. Schadenersatz Schadenersatzansprüche des Ausstellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen, es sei denn, der eingetretende Schaden beruht auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für Direktansprüche gegenüber dem vorgenannten Personenkreis. 3.2. Versicherung Der Veranstalter trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstellers. Der Austeller wird ausdrücklich auf seine eigene Versicherungsmöglichkeit und Pflichten hingewiesen. 3.3. Bewachung Der Veranstaltungsort wird während der offiziellen Auf- und Abbauzeit und während der Veranstaltung beaufsichtigt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände, insbesondere wird kein Ersatz für beschädigte oder gestohlene Güter geleistet. 3.4. Lagerraum Ausserhalb der Öffnungszeiten in der Nacht von Freitag auf Samstag, sowie von Samstag auf Sonntag besteht die Möglichkeit wertvolle Gegenstände in einen eigens dafür vorgesehen Lagerraum unterzubringen, der vom Veranstalter verschlossen gehalten wird. Ein Recht auf Nutzung dieses Angebots seitens des Ausstellers besteht jedoch nicht. Insbesondere weisen wir darauf hin, daß auch für diesen Lagerraum Punkt 3.1 (Schadenersatz) und Punkt 3.2 (Versicherung) gilt. Der Lagerraum steht in der Nacht von Donnerstag auf Freitag und Sonntag auf Montag nicht zur Verfuegung. 4. Hausrecht ============ Die vom Veranstalter beauftragten Personen üben gegenüber dem Aussteller das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. 5. Bild- und Tonaufnahmen ========================= 5.1. Allgemeines Der Veranstalter hat das Recht, Bild-, Bewegtbild und Tonaufnahmen und -übertragungen, sowie Zeichnungen von Vorträgen, Ausstellungsgegenständen oder einzelnen Exponaten zum Zwecke der Dokumentation oder Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für aufgenommene Personen. 5.2. Ausstellung Der Aussteller wird darauf hingewiesen, daß der Presse ebenfalls ein auf die Austellungsräume beschränktes Recht auf Bild-, Bewegtbild und Tonaufnahmen und -übertragungen während der Veranstaltung eingeräumt wird. 6. Bild- und Textmaterial für Druckerzeugnisse ============================================== 6.1 Allgemeines Grafiken und Texte für Werbezwecke, Veröffentlichung und ähnliches sind in elektronischer Form einzureichen. Der Veranstalter sieht sich zwar prinzipiell in der Lage, jedes Datenformat verarbeiten zu können, Probleme bei der Ver- arbeitung oder Umwandlung der Daten lassen sich allerdings nicht ausschliessen. 6.2 Datenformat Für Texte sind erwünschte Datenformate: Text/ASCII, Portable Document Format (pdf), Postscript, Rich Text Format (rtf). Für Grafiken ist das erwünschten Datenformat Encapsulated Postscript (eps). Für Text- wie auch für Grafikdaten ist in Absprache mit dem Veranstalter ein Abweichen von oben angegebenen erwünschten Datenformaten möglich. In jedem Fall behält sich der Veranstalter das Recht vor, ein Datenformat einzufordern, welches für ihn verarbeitbar ist. Ein Anspruch auf Annahme und Verarbeitung von Daten durch den Veranstalter, welche beispielsweise Spezialsoftware erfordert, besteht nicht. ANHANG A: ========= Zeittabelle: Aufbau: Donnerstag, 03. Mai 2001 12:00 - 18:00 - ACHTUNG: Aufbau auf eigenes Risiko; In der Nacht vom Donnerstag auf Freitag steht kein Lagerraum Punkt 3.4. (Lagerraum) zur Verfügung. Freitag, 04. Mai 2001 08:00 - 12:00 Uhr An Donnerstag und Freitag ist mit Publikumsverkehr infolge regulären Lehrbetriebes in den Ausstellungsräumlichkeiten zu rechnen und seitens des Ausstellers zu berücksichtigen. Oeffnungszeiten: Freitag, 04. Mai 2001 08:00 - 18:00 Uhr Samstag, 05. Mai 2001 08:00 - 18:00 Uhr Sonntag, 06. Mai 2001 09:00 - 18:00 Uhr Ausstellung, Öffnungszeiten: Freitag, 04. Mai 2001 13:00 - 18:00 Uhr Samstag, 05. Mai 2001 09:00 - 18:00 Uhr Sonntag, 06. Mai 2001 10:00 - 18:00 Uhr Abbau: Sonntag, 06. Mai 2001 16:00 - 18:00 Uhr Montag, 07. Mai 2001 09:00 - 11:00 Uhr Am Montag ist mit Publikumsverkehr infolge regulären Lehrbetriebes in den Ausstellungsräumlichkeiten zu rechnen und seitens des Ausstellers zu berücksichtigen. ANHANG B: ========= Kontoverbindung: Kontoinhaber: escape e.V., Braunschweig Kontonummer: 914 994 Bank: Volksbank Braunschweig e. G. BLZ: 27090077 Verwendungszweck: 3.BLT/