Freie Kommunikation gesichert
Debian sorgt für freie LizenzDebian GNU/Linux sorgt dafür, daß Echtzeit-Kommunikation im Internet via IRC frei bleibt. Unbeabsichtigt restriktives Copyright hätte fast ircII, epic, bitchX und tkirc zu nicht freien Programmen gemacht. |
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Debian GNU/Linux ist für seine strengen Richtlinien bezüglich der in der Distribution enthaltenen Software bekannt. Nach Durchsicht der Lizenzen wurden verschiedene Pakete aussortiert. So wurde auch die zu restriktive Lizenz von ircII entdeckt.
Diese Distribution startete '94 als echtes GNU Projekt mit dem Ziel eine Linux Distribution zu schaffen, die zu 100% aus freier Software besteht. Hurd kam damals nicht in Frage, da es noch fern der Vollendung stand. Debian hätte GNU (steht bekanntlich für GNU's not Unix, einem freien Unix-Clone, nur besser) werden können.
Inzwischen hat sich Debian vom Ziehvater gelöst und steht seit einigen Jahren auf eigenen Beinen. Damit verbunden waren heftige Diskussionen unter den damals rund 150 Entwicklern. Die Diskussionen endeten in der Ausarbeitung des gut durchdachten Gesellschaftsvertrages.
Dieser Vertrag ist einmalig, und sichert auf lange Zeit das Bestehen von Debian GNU/Linux sowie die Förderung der freien Entwicklung von Software und deren Komponenten. Dadurch wird die Arbeit der Debian Mitarbeiter gesichert und es werden auch weiterhin Hunderte von Leuten an der Distribution mitarbeiten und sie immer weiter verbessern.
Der Gesellschaftsvertrag stellt sicher, daß Debian GNU/Linux zu 100% freie Software ist und bleiben wird. Er spiegelt jahrelange Erfahrungen mit der Sicherung freier Technischer Errungenschaften wider. Viele Entwicklungen waren frei geplant, enthielten jedoch an verschiedenen Stellen Restriktionen, die die Entwicklung behindert haben.
Eigene Ergänzungen am System sowie Bugfixes und Patches für die enthaltenen Pakete werden ebenfalls unter einer freien Lizenz veröffentlicht und an die eigentlichen Autoren weitergeleitet. Im Gesellschaftsvertrag sind Richtlinien (Debian Free Software Guidelines, DFSG) enthalten, welche Punkte eine derartige freie Lizenz zu erfüllen hat. Diese Definition is im nebenstehenden Kasten übersetzt.
| Debian's Definition Freier Software |
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Die DFSG haben so weite Bahnen gezogen, daß Eric S. Raymond, Autor von "The Cathedral and the Bazaar" und verantwortlich für das Linux-Archiv auf sunsite.unc.edu, sie für SunSITE als Richtlinien übernommen hat. Auch die OpenSource Initiative hat diese Richtlinien aufgegrifen und basiert ihre Überlegungen darauf.
Dem Anwender und Entwickler geben sie größtmögliche Freiheiten:
- Aktuelle Programme
- Schnelle Bugfixes
- Quellcode, von dem er lernen kann
- Quellcode, den er in eigene Programme übernehmen darf
- Die Möglichkeit, das Programm den eigenen Bedürfnissen anzupassen
- Die Möglichkeit, angepaßte Versionen weiterzugeben
- Die Sicherheit, daß irgendjemand das Programm weiterentwickeln kann, selbst dann, wenn der Autor die Entwicklung eingestellt hat
- Die Möglichkeit, den Quellcode zu überprüfen
- Die Möglichkeit, daß Dritte Produkte um das Programm herum entwickeln und veröffentlichen können
Der Gesellschaftsvertrag besagt, daß Debian GNU/Linux zu 100% aus freier Software besteht. Dieses wirkt sich nicht nur auf den größten Teil der Distribution aus, sondern auch ganz stark auf das Gedankengut der Entwickler, das sich in den Mailinglisten widerspiegelt.
Der Gesellschaftsvertrag stellt ebenfalls sicher, daß Debian Probleme nicht vor der Öffentlichkeit versteckt, sondern ihr im Gegenteil die Möglichkeit gibt, diese aufzugreifen und zu bearbeiten. Resultat ist ein öffentliches Bugtracking System.
Es wurde jedoch akzeptiert, daß einige Benutzer und Entwickler teilweise nicht-DFSG-freie bzw. kommerzielle Software benötigen. Daher verbietet Debian diese nicht komplett, sondern bietet zur Wartung die nötige Infrastruktur: Mailinglisten, FTP-Server, Bugtracking System und zu guter Letzt auch Entwickler.
Derartige Software kann jedoch nicht in den normalen Verzeichnissen zusammen mit freie Software vertrieben werden und wurde daher ausgelagert. Diese Komponenten werden über in die parallel zur Hauptdistribution gepflegten Verzeichnisse "contrib", "non-free" sowie "non-US" vertrieben.
Das Copyright eines jeden Pakets kann auf einem Debian GNU/Linux System in
/usr/doc/ Wenn ein Paket versehentlich in der Hauptdistribution gelandet sein sollte,
obwohl das Copyright nicht konform mit den DFSG ist, wird der Entwickler, der
das Paket wartet, hiervon in Kenntnis gesetzt. Anschließend wird das
Paket entsprechend modifiziert, damit es ins entsprechende Verzeichnis
geschoben werden kann.
Oftmals nimmt der entprechende Debian Entwickler dieses zum Anlaß und
nimmt Kontakt mit dem Autor des Pakets auf, um mit ihm über die
offenbar nicht ausreichend freie Lizenz des wohl als frei gedachten
Pakets zu diskutieren. Gleiches gilt für Copyright-Verletzungen.
Durch derartige Mißverständnisse wurden verschiedene Pakete
nachträglich unter eine freie Lizenz gestellt. Oftmals ist es so, daß
die Autoren in Gedanken durchaus eine freie Lizenz benutzen wollten,
die verwendete jedoch stellenweise zu restriktiv war.
Ein typisches Beispiel hierfür ist Enlightenment. Dessen Lizenz
schloß eine bestimmte Firma von der Benutzung aus. Das Programm
selbst war jedoch als freie Software gedacht. Der Autor hat es es
daraufhin komplett unter die GPL gestellt.
Anders gelagert war das Problem bei ncftp. Die Sachlage war hier
komplizierter, da der Autor zum einen keine freie Lizenz verwenden
wollte, und das Programm zum anderen vom Debian Entwickler und nicht
vom Autor gegen die GNU readline Bibliothek gelinkt wurde, um die
Möglichkeiten zu erhalten, innerhalb der Eingabezeile editieren zu
können.
Da die readline jedoch unter der GPL und nicht unter der LGPL steht,
stellt dieses einen Verstoß gegen die GPL dar. Da die FSF das
Copyright der Bibliothek nicht ändern wollte, bestand die Möglichkeit,
auf readline zu verzichten, was starke Einbuße im Bedienkomfort mit
sich gebracht hätte oder mit dem Autor über eine andere Lizenz zu
diskutieren. Dieses wurde gemacht und nach einiger Zeit stand das
Programm ebenfalls unter der GPL.
Der neueste derartig gelagerte Vorfall betrifft gleich eine Handvoll
Programme. Am 25. April schrieb der Debian Entwickler Igor Grobman
den Bugreport #21863, der besagt, daß das Programm ircII keine freie
Lizenz hat und aus der Hauptdistribution entfernt werden muß. Die
Lizenz für Teile vom ircII besagt, daß man zwar Änderungen vornehmen
darf, diese jedoch nur für den lokalen Gebrauch. Über die Weitergabe
schweigt sich die Lizenz aus.
Jetzt mag man meinen, daß dieses ja kein so großes Problem ist, gibt
es doch noch bitchX, und epic als weitere IRC-Programme für die
Konsole. Doch da wurde die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn diese
Programme basieren auf ircII, sie sind lediglich Weiterentwicklungen
getreu dem Gedanken freier Software.
Damit verstießen bitchX, epic und epic4 gegen das ircII Copyright und
tkirc basierte plötzlich nicht mehr auf einem freien Client. Die
Situation wurde noch komplizierter, da der Autor der entsprechenden
Dateien, Michael Sandrof, nicht mehr aktiv am ircII entwickelt und
nicht einmal mehr aktiv am Netz ist.
Die aktiven ircII-Entwickler ließen jedoch durchblicken, daß die
Lizenz durchaus frei gedacht war, sie jedoch nicht das Copyright des
abwesenden Autors ändern können.
Glücklicherweise konnte dessen Telefonnummer herausgefunden werden.
Der für epic und epic4 zuständige Debian Entwickler, David Welton, hat
daraufhin mit dem ursprünglichen Autor Kontakt aufgenommen und die
Lizenz diskutiert. Dieser sowie die beiden nachfolgenden Entwickler,
Troy Rollo und Matthew Green, haben sich in der folgenden Diskussion
auf ein gemeinsames Copyright geeinigt. Herausgekommen ist das BSD
Copyright (ohne Werbeklausel).
Damit ist ein Großteil der Kommunikation via IRC wieder auf freier
Software basiert und weitere IRC Programme können aus den bereits
bestehenden entwickelt werden.
Vielen Dank für die Klärung.
[1] The GNU Project and the Free Software Foundation
[2] GNU Hurd
[3] Debian Gesellschaftsvertrag
[4] Eric S. Raymond,
The Cathedral and the Bazaar
[5] Eric S. Raymond,
Open Source: the Future is Here
[7] Bug#21683:
ircII is non-free!
[8] ircII Copyright
[9] Bernd Warken, Der Debian Gesellschaftsvertrag,Wenn das Copyright nicht paßt...
Weitergabe verboten
Weitere Informationen
Linux Magazin 9/97, S. 61ff
Quelle: Linux Magazin 11/98