ZASt bis zum Knast?
Widerstand von Flüchlingen in Blankenburg gegen die niedersächsiche Flüchtlingspolitik
Der Unmut unter den ca. 600 Flüchtlingen in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Blankenburg ist nicht neu. Viele Flüchtlinge befinden sich bereits seit weit über einem halben Jahr in der lagerähnlichen ZASt - seit längerer Zeit hat keine nennenswerte Verteilung von Flüchtlichen auf die Kommunen stattgefunden.
Der erste spontane Protest entlud sich Ende Juni in Blockadeaktionen der ZASt-Einfahrt. Mit diesen Aktionen versuchten die Flüchtlinge, Gespräche mit der ZASt-Leitung über das Thema der Verteilung zu erzwingen. Die ZASt-Leitung versuchte damals nach dem Prinzip "Teile und herrsche" zu verfahren - in den verschiedenen Einzelgesprächen sollten Flüchtliinge verschiedener Nationalitäten auseinanderdividiert werden. So wurde seitens des ZASt-Leiters Markus Kosock die Prüfung von Einzelfällen zugesagt, ein generelles Aufgreifen des Problems der Nicht-Verteilung jedoch abgelehnt.
Auch nach dem Scheitern des spontanen Protestes blieb das Thema "Transfer" für die in Blankenburg untergebrachten Menschen das beherrschende Thema. Das ist nicht verwunderlich, wenn man sich die Bedingungen anschaut, unter denen die asylsuchenden Frauen, Männer und Kinder zu leben haben.
So müssen Familien, die sechs Personen und mehr umfassen, in Räumen von weniger als 20m^2 leben. Für die noch nicht "verteilten" Erwachsenen besteht Arbeitsverbot, ihre Kinder im schulpflichtigen Alter haben keine Möglichkeit, eine Schule zu besuchen. Da die ZASt weit vor den Toren der Stadt liegt, sieht der Alltag aus, wie ihn uns ein Flüchtling folgendermaßen schilderte: "Ich stehe auf, gehe frühstücken - Brot mit Marmelade. Dann beginnt das Warten auf das Mittagessen. Nach dem Essen hänge ich wieder auf dem Gelände 'rum und warte auf den Abend - um Brot mit Marmelade zu essen. Und so geht das Tag für Tag."
Die gesetzliche Regelung der "Verteilung"
Im §47 Abs. 1 AsylVerfG wird die maximale Aufenthaltsdauer in einer Zentralen Aufnahmeeinrichtung auf 3 Monate beschränkt. In Verbindung mit §50 AsylVerfG, wonach "Ausländer (...) unverzüglich aus der Aufnahmeeinrichtung zu entlassen und innerhalb des Landes zu verteilen [sind], wenn das Bundesamt der zuständigen Landesbehörde mitteilt, daß [u.a.] nicht oder ncht kurzfristig entschieden werden kann, daß der Antrag unbeachtlich oder offenslichtlich unbegründet ist", leitete sich für die Betroffenen ein klarer Anspruch auf Verteilung ab. Der entsprechende Gesetztestext traf auf alle Teilnehmer am Hungerstreik zu, die z.T. seit mehr als 8 Monateen in der ZASt ausharren mußten.
Das Ministerium für Bundesangeelegenheiten hatte - noch zu Zeiten Trittings - diese gesetzliche Regelung in einem Erlaß weit enger interpretiert. Im zufolge sollten Flüchtlinge, die zwar abgelehnt sind aber aus den untershciedlichsten Gründen faktisch nicht abgeschoben werden können, auch über die drei Monate in den ZASten bleiben.
In der ZASt Blankenburg herrscht allerdings eine Nicht-Verteilungs-Praxis vor, die noch weit über den fragwürdigen Trittin-Erlaß hinausgeht. Selbst unter Berücksichtigung des Erlaßes hätten viele Flüchtlinge bereits längst verteilt werden müßen.
Widerstand von Seiten der Flüchtlinge
Verschiedene Flüchtlinge informierten sich in der Zeit nach dem Ende der ersten Protestaktionen über die Verteilungspraxis in anderen ZASten Niedersachsens. Sie erfuhren von Freunden, die ehemals in Braunschweig oder Lüneburg untergebracht waren, daß dort eine relativ zügige Verteilung auf die Kommunen erfolgte. So schien die Praxis in Blankenburg zunächst ein Sonderfall zu sein, den die in dieser Region zuständigen Stellen (ZASt-Leitung sowie insbesondere die Bezirksregierung Weser-Ems) zu verantworten hatten.
Entsprechend kam die Idee auf, die Verhandlungsbereitschaft dieser Stellen zu erzwingen (denn freiwillig, das hatten die Erfahrungen der in Blankenburg Untergebrachten gezeigt, kamen diese Gespräche nicht zustande). Nach intensiven Diskussionen entschlossen sich die Flüchtlinge, einen Hungerstreik zu beghinnen, um für alle in Blankenburg untergebrachten eine Verteilung aus der ZASt zu erreichen, wie sie das Asylverfahrensgesetz vorsieht.
Der Hungerstreik begann am Montag, den 8.8.94. Knapp 40 Männer aus verschiedenen Ländern verweigerten die Nahrung, ca. 120 weitere Männer, Frauen und Kinder schlossen sich dem Protest spontan an, indem sie die zentrale Essensausgabe der ZASt boykottierten.
Die zentrale Essensversorgung ist ein ewiger Kritikpunkt der Flüchtlinge. Es ist z.B. bekannt geworden, daß Flüchtlinge mit islamischem Glauben Schweinefleisch vorgesetzt wurde. Sie wollen sich ihr Essen selbst zubereiten können. In den Fluren hängen teilweise handgemalte Plakate, auf denen eine Kochplatte mit einem dampfenden Topf darauf rot durchgestrichen ist. Afrikaner vor allem klagen über Magenschmerzen. Sie vertragen die europäische Nahrung nicht. "Aber wenn man sie fragt, was sie denn zu essen haben wollen, kriegt man keine Antwort", sagt Markus Kosock. Er nimmt Beschwerden über das Essen ("Ich esse das seit vier Jahren selbst") nicht mehr ernst. Kosock meint, es gehe nicht um Sachfragen. Hier suchen sich Aggressionen, ausgelöst durch eine Weigerung des Landes, die Flüchtlinge auf die Kommunen zu verteilen, einen Weg.
Aus diesem Grund hat dich die Gewerkschaft Nahrung-Genuß-Gaststätten (NGG) dazu entschlossen den Flüchtlingen praktische Unterstützung zukommen zu lassen. Lebensmittelspenden von umliegenden Betrieben der Nahrungs- und Genußmittelindustrie wurden zur ZASt gebracht.
Die Aufgabe der Unterstützer/innen bestand darin, Wasser und Lebensmittel (für die Frauen und Kinder) zu besorgen sowie den Kontakt zu den Medien herzustellen bzw. aufrechtzürhalten.
Am ersten Tag des Hungerstreiks hatten die Flüchtlinge zu einem Pressegespräch geladen. Der ZASt-Leiter Markus Kosock lud jedoch alle Heiminsassen ein und die Öffentlichkeit (incl. Presse) aus. Prompt verließen die Flüchtlinge mit den Unterstützer/innen den Raum. Als "Panne" wurde dieses Verbot im Ministerium für Bundesangelegenheiten bezeichnet. "Da ist der unglaubliche Eindruck entstanden, daß es in Blankenburg etwas zu verbergen gibt", so Herbert Jelit vom Bundesministerium. Das Ministerium hat daraufhin die Bezirksregierung und die ZASt-Leitung angewiesen, der Presse freien Zugang zu gewähren, nachdem es einige kritische Beriche in den Medien gegeben hatte.
Im Verlauf des Hungerstreiks kam es zunächst nicht zu Gesprächen mit den Verantwortlichen (der stellvertretende ZASt-Leiter Klockgether nannte Aktion wie Forderungen der Flüchtlinge "blöd" und weigerte sich, über das Problem der Verteilung überhaupt zu reden), doch es traten die Positionen der Bezirks- und insbesondere der sozialdemokratischen Landesregierung offen zu Tage.
Der zuständige Dezernatsleiter in der Bezirksregierung Weser-Ems, Renke Janßen, nannte die Verteilung von Flüchtlingen einen Lunxus, den sich das Land nicht leisten könne. Die Zeit des großen Zustroms ist vorbei. Von den 700 Schlafplätzen in der ZASt sind längst nicht alle belegt und erst ab einer Auslastung von über 85 % (ca. 600) - so ein Erlaß des Landes - könne an eine Umverteilung gedacht werden. Ein Abbau von Kapazitäten und Stellen solle vermieden werden.
Um die freien Kapazitäten weiterhin zu nuten und die Asylbewerber nicht auf die Gemeinden verteilen zu müssen, wird erwogen, die Anlaufstellen in zwei Bereiche zu unterteilen. In dem "Erstaufnahmebereich" müßten die Asylbewerber 3 Monate verbringen, danach soll für sie eine Möglichekeit bestehen, in einen "Wohnheimbereich" innerhalb der Anlaufstelle zu wechseln. Eine andere Lösung sei aus Kostengründen nicht zu vertreten, betonte Hans-Herrman Gutzmer, Referatsleiter für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge. Dagegen hält der Niedersächsische Flüchtlingsrat, der seinerseits eine Studie in Auftrag gegeben hat, um zu beweisen, daß eine dezentrale Unterbringung in Gemeinden mit Flüchtlingssozialarbeit sogar billiger sei.
"Flüchtlinge sind nicht nur Kostenfaktoren, sondern Menschen, deren Rechte anerkannt werden müssen", erklärte hingegen Chistoph Dettmann von der hiesigen Unterstützergruppe. Diese Rechte würde nicht nur ein Beschluß des Verwaltungsgerichtes Aachen stützen, der besage, daß die äußerste Aufenthaltsfrist in der Anlaufstelle drei Monate beträgt, sondern auch ein weiteres Rechtsgutachten, das der Niedersächsische Flüchtlingsrat in Auftrag gegeben hat. Dieses Gutachten kommt zu dem Schulß, das die in Niedersachten praktizierte Verwaltungsregelung rechtswidrig sei. In einer Vielzahl der Fälle hätten die Flüchtlinge einen Rechtsanspruch auf Umverteilung.
Nachdem man den Flüchtlingen zunächst versicher hatte, daß "Deutschland ein demokratische Land sei, in dem ein jeder auch das Recht hätte zu verhungern" (so Referatsleiter Renke Janßen), bequemte sich die Bezirksregierung dann doch, einige Zusagen zu machen. So versprach sie, "zu prüfen", ob ein Schulbesuch der im Lager lebenden Kinder und Jugendlichen möglich sei. Ebenso wollte sie überlegen, ob Kochmöglichkeiten für die in Blankenburg Untergebrachten bereitgestellt werden könnten.
Die Flüchtlinge brachen einen Tag nach dem Gespräch mit der Bezirksregierung - sieben Tage nach Beginn des Streiks - ihren Hungerstreik ab. Sie entschlossen sich dazu, weil sie auf Seiten der Behörde keinerlei Bewegung in den ihnen wichtigen Fragen erkennen konnten. Eine Fortsetzung des Hungerstreiks hätte nur gesundheitliche Risiken nach sich gezogen, ohne daß ein Erfolg erkennbar gewesen wäre.
Der Abbruch des Hungerstreiks bedeutet keine Aufgabe des Kampfes. Dieser wird nun auf anderen Wegen fortgesetzt.
Die Pläne der niedersächsischen Landesregierung
Aus dem - noch - zuständigen Ministerium für Bundesangelegenheiten kam nach und nach heraus, wie sich das Land Niedersachsen die Unterbringung von Flüchtlingen zukünftig vorstellt. Es wil sich offenkundig von dem Konzept dezentraler Unterbringung verabschieden und strebt ein "differenziertes System der Unterbringung" (Referatsleiter Gutzmer) an, dessen Kern die zentrale und längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen auf den Geländen der jetztigen ZASten sein soll.
Die ZASten Niedersachsens sollte jeweils z.T. in Gemeinschaftsunterkünfte umgewandelt werden. Dabei ist beabsichtigt, mehr Wohnheimplätze als Erstaufnahmeplätze einzurichten. Parallel zur "Umwidmung" von ZASt- in Gemeinschaftsunterkünfte ist ein "Abstoßen dezentraler Einrichtungen geplant (bzw. wird bereits vollsogen).
Das Gros der Asylsuchenden wird zukünftig auf dem Gelände der bisherigen ZASten dauerhaft interniert werden (entweder in der Erstaufnahme oder - bei längerer Verfahrensdauer - im angeschlossenen Wohneimkomplex). Diejenigen, die von vornherein ein zumindest befristetes Bleiberecht besitzen (z.B. Bürgerkriegsflüchtlinge), werden noch dezentral untergebracht werden. Asylberechtigte werden - wie bislang schon - nach ihrer Anerkennung in Kommunen ihrer Wahl wohnen können.
Diese Planung betrifft, das sei nochmals betont, nicht allein die ZASt Blankenburg, sondern sämtliche ZASten Niedersachsens! In Blankenburg ist der ZASt-Leiter Kosock beauftragt worden, Gebäude zu benennen, die bis Ende September in Gemeinschaftsunterkünfte umgewandelt werden können. Allein der knappe zeitliche Spielraum verdeutlicht, daß von der, vom Ministerium angekündigten, besseren räumlichen und materiellen Ausstattung ovn Gemeinschaftsunterkünften (im Verlgeich zu den ZASt-Räumlichkeiten) nicht viel zu erwarten ist.
Die aktuelle Situation in Blankenburg
Am 24.8. haben ca. 60 Personen einen Verteilungsbescheid erhalten. Sie sollten in zwei Heime nach Nienburg und Neustadt verlegt werden. Da diese Unterkünfte noch schlechter sein sollten als die ZASt-Räumlichkeiten, wurde die Fahrt dorthin verweigert. Die ZASt ist inzwischen mit über 85% ausgelastet, aber so eine Verteilung bedeutet den Transport von einer Massenunterkunft in die nächste unzumutbare Massenunterkunft.
Im Übrigen sollen gerade die Personen verteilt werden, die die ZASt-Leitung als "Rädelsführer" ausgemacht zu haben glauft. Offenkundig soll den Protesten mit der Verschiebung bestimmter Flüchtlinge ein Ende bereitet werden. Man scheint in Blankenburg Probleme lösen zu wollen, indem man sich derer entledigt, die auf sie hinweisen.