Stachel: Neue Gebührenordnung

sorgt für Ärger unter Eltern und Kindergärten

Die Beitragsordnung für Kindergärten in Oldenburg wurde gändert. Solch eine Änderung muß in diversen städtischen Gremien zur Diskussion vorgelegt und positiv abgestimmt werden. Zunächst muß im Jugendhilfeausschuß eine Beschlußvorlage für die Ratssitzung erarbeitet werden. Das ist am 18.5. geschehen. Von 29 Trägern Oldenburger Kindergärten waren auch 24 anwesend und wurden kurz angehört. Kritik an den neuen Gebühren gab es aber - laut Aussagen der Stadt - nur vereinzelt. Diese kamen vor allem von den Selbsthilfekindergärten, die befürchteten, daß viele Eltern nach Inkrafttreten der neuen Beitragsordnung nicht mehr bereit und in der Lage sein werden, die Gebühren zu entrichten. Außerdem müssen sie zusätzlich noch einen 10 prozentigen Eigenanteil bezahlen. Darauf wird in der neuen Ordnung aber keine Rücksicht genommen.

Die alte Beitragsordnung

sah für Kindergärten erheblich geringere Beiträge vor. Für einen Nachmittagsplatz in einem Selbsthilfekindergarten mußten Eltern 50 DM zahlen. Für eine Vormittagsbetreuung, die weitaus häufiger gewünscht wurde und auch eine längere Betreuung der Kinder bedeutet, wurden 100 DM erhoben. Dazu kam noch der jeweilige Eigenanteil der Eltern.

Die Selbsthilfekindergärten werden zu 90% von der Stadt getragen. Die fehlenden 10% sind der Eigenanteil, den die Vereine als Träger durch Mitgliedsbeiträge der Eltern und freiwillige Mithilfe dieser, erbringen müssen. Von den Kindergarten-Gebühren (- nicht den Vereinsbeiträgen -) gehen aber auch 90% an die Stadt, so daß die Kindergärten von den erhöhten Beiträgen keinerlei Vorteile haben.

Die Vereinsbeiträge der Kindergartenträger sind sozial gestaffelt. Sie richten sich nach dem Einkommen der Eltern bzw. Sorgeberechtigten. Eine Höchstgrenze verhinderte, daß Großverdiener übermäßig hohe Beiträge zahlen mußten. Mit diesem Verfahren wurde sichergestellt, daß sich auch Eltern mit niedrigem Einkommen einen Kindergartenplatz für ihr Kind leisten konnten und die Kosten gerecht verteilt wurden. Eltern, die ihr Einkommen nicht offenlegten, bezahlten den Höchstsatz.

Die neue Beitragsordnung

wird nach § 20 des Niedersächsischen Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) und nach der wirtschaftichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl der Kinder gestaffelt. Ferner richtet sich die Höhe des zu zahlenden Elternbetrages nach dem Bezug des Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz. Dabei ist der jeweilige Kindergeldbetrag zu Beginn eines Kindertagesstättenjahres von den Sorgeberechtigten des Kindes dem Träger anzugeben. Wenn das Kindergeld nicht angegeben wird, so muß der Höchstbetrag gezahlt werden.

Die neue Ordnung sieht eine zweidimensionale Staffelung der Beiträge vor. Der zu zahlende Betrag richtet sich nach der Anzahl der Stunden, die ein Kind betreut wird. In 10 - 20 Marks Schritten erhöht sich der Betrag dabei pro Stunde. In der zweiten Stufe kostet eine zweistündige Nachmittagsbetreuung jetzt 100,-, eine fünfstündige Ganztagsbetreuung 170,- und eine achtstündige 200 DM.

Des weiteren sieht die Beitragsordnung eine dreistufige Staffelung der Beiträge vor, von denen die erste diejenige mit den höchsten Gebühren ist. Diese Stufe liegt den Grundbetrag für Eltern, die aufgrund höheren Einkommens nur einen Kindergeldsockelbetrag erhalten oder ihrer Verpflichtung, einen Kindergeldnachweis vorzulegen, nicht nachkommen bzw. bewußt darauf verzichten.

Die nächstniedrigere Stufe legt den Grundbetrag für Sorgeberechtigte mit mehreren Kindern, die gemindertes Kindergeld erhalten, fest. In dieser Stufe sind auch alle Sorgeberechtigten mit einem Kind zu finden, obwohl man diese eher in der ersten Stufe vermuten würde.

Die dritte und von den Preisen her niedrigste Stufe gilt für Sorgeberechtigte mit mehreren Kindern, die ungekürztes Kindergeld erhalten und für Sorgeberechtigte mit einem Kind, die aber aufgrund ihrer finanziellen Situation Wohngeld erhalten. Bei Sorgeberechtigten ermäßigt sich der Grundbetrag, wenn mehrere Kinder gleichzeitig in Kindergärten sind und für jedes Kind Kindergeld bezogen wird.

Kritik

an der alten Ordnung von Seiten der Stadt Oldenburg veranlaßte sie, eine neue Gebührenordnung zu erarbeiten. Zum einen wurde bemängelt, daß nicht differenziert wurde, wieviel Stunden die Betreuung der Kinder pro Tag dauert. Bisher wurde lediglich unterschieden, ob die Betreuung am Vor- oder am Nachmittag stattfand, wobei die Nachmittagsbetreuung immer kürzer ausfiel als die Betreuung am Vormittag. Und zum anderen war kaum soziale Staffelung vorgesehen. Das blieb dem Ermessen der Kindergärten überlassen.

Die Kritik der Selbsthilfekindergärten richtet sich gleich gegen mehrere Punkte der neuen Beitragsordnung. Zum einen wird die Höhe der Beiträge kritisiert. Das obige Beispiel einer Nachmittagsbetreuung zeigt, daß die Beiträge teilweise auf knapp 300% gestiegen sind (auch wenn die Stadt das nicht wahrhaben will, d.A.). Viele Eltern werden sich jetzt mehrfach überlegen müssen, ob sie das Geld für einen Kindergartenplatz aufbringen können. Nach Meinung vieler - auch verschiedener Kindergartenleitungen - ist diese Gebührenordnung sozial nicht tragbar.

Die neue Beitragsregelung nimmt auch keine Rücksicht auf den Eigenanteil, den die Selbsthilfekindergärten aufbringen müssen. Träger ist oft ein Verein, in dem min. 1 Sorgeberechtigter Mitglied sein muß. Das bedeutet eine höhere finanzielle Belastung für die Eltern, die ihre Kinder in Selbsthilfekindergärten schicken.

Mit der neuen Gebührenordnung werden die Ein-Kind-Familien klar vor Familien mit mehreren Kindern, die sowieso schon höhere Kosten haben, bevorzugt - die meisten Familien in Oldenburg haben nur ein Kind. Eine solche Familie rutscht automatisch in die zweite Stufe, die gleiche Familie mit 2 Kindern landet u.U. aber in der ersten Stufe. Wie ist so etwas zu begründen, fragten wir nach. Die Stadt argumentiert damit, daß sie irgendein Raster finden mußte und den Verwaltungsaufwand, der mit einer Einkommensüberprüfung, um eine gerechte Staffelung der Gebühren zu gewährleisten, einhergehen würde, einsparen wollte. Sie findet sich aber damit ab, daß dieses Raster grob ist. Diese Ungerechtigkeit liegt darin begründet, daß das Kindergeld für das erste Kind immer dem Höchstsatz entspricht. Hier gibt es noch keine einkommensabhängige Staffelung. Die Selbsthilfekindergärten beurteilen die Höhe des zu zahlenden Eigenanteils anhand des Einkommens der Sorgeberechtigten und verlangen dazu Einkommensnachweise. Nur komisch, daß die Stadt lieber Kindergeldnachweise ansieht.

Ein weiterer Kritikpunkt resultiert ebenfalls aus der Anlehnung an das Kindergeld. Denn dadurch, daß das Kindergeld seinerseits erst ab zwei Kindern gestaffelt wird, greift eine Staffelung der Kindergartenbeiträge nur bei einkommensschwachen Bürgern. Es ist also nur eine soziale Staffelung nach unten gegeben, die einhergeht mit einer drastischen Erhöhung der Grundbeträge. Auf diese Tatsache angesprochen erwiedert die Stadt, daß Oldenburg, was die Kindergartenbeiträge angeht, im bundesweiten Vergleich im unteren Teil liegt.

Die Selbsthilfekindergärten können sich aber keineswegs von der städtischen Gebührenordnung trennen. Sie sind zwar aus der Eigeninitiative der Eltern entstanden als die Kindergärtenplätze sehr knapp waren, doch mittlerweile werden sie von der Stadt zu 90% gefördert. Die Kindergärten sind vertraglich an die Stadt gebunden und müssen die städtischen Gebühren übernehmen. Niedrigere Beiträge dürfen sie nicht verlangen.

Teilweise werden die Kindergartenbeiträge vom Jugendamt übernommen. Denn nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) müssen die Jugendämter diese Kosten für die Familien übernehmen, deren Einkommen unter einer gewissen Grenze, gemessen an der Familien- und Wohnsituation, liegt. In den letzten Jahren hat die Stadt über 1500 solche Anträge positiv entsprochen.

Interessanterweise ist das Jugendamt nicht bereit, zu den Vorwürfen der Selbsthilfekindergärten eine Stellungnahme abzugeben. Auch die städtischen Kindergärten verweigern die Auskunft. Böse Zungen behaupten unterdessen, daß die Regierung ihr Wahlversprechen: "Jeder der einen Kindergartenplatz möchte, soll einen bekommen" einlösen will, aber nicht indem neue Kindergartenplätze geschaffen werden, sondern indem die Gebühren für bestehende Plätze unermeßlich hoch angesetzt werden.

mgs
Quelle: Oldenburger Stachel 10/94