Stachel: Ein Erfolg im Kampf gegen die Verpackungsflut

Städte und Gemeinden dürfen grundsätzlich auf die Verwendung von Enwegverpackungen und Einweggeschirr sowie Dosen an Imbißständen und in Fastfood-Restaurants eine Steuer erheben.

Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entschieden. Eine solche Steuer sei auch dann zulässig, wenn der Hauptzweck die Abfallvermeidung sei, hieß es.

Hintergrund des Urteils ist die Stadt Kassel. Diese will nämlich Einwegverpackungen besteuern. Die Steuern waren absichtlich so hoch gewählt, daß ein Verzicht auf die Verpackung teilweise billiger ist.

Aufgrund einer Klage, die mehrere Gastronomieunternehmen, darunter auch McDonalds angestrengt haben, prüfte das Gericht die Zulässigkeit, denn damit greift die Stadt aktiv in die Müllvermeidung ein, die eigentlich Landes- oder Bundessache ist. Es wurde vermutet/gehofft, daß die Stadt damit ihre Kompetenzen überschreitet.

Aber das Gericht hat sich anders entschieden. Die Besteuerung ist zulässig. Damit hat die Steuersatzung in Kassel voraussichtlich Bestand. Das letzte Wort hat allerdings der Verwaltungsgerichtshof in Hessen. Bleibt nur noch zu hoffen, daß sich auch andere Städte ein Beispiel daran nehmen.

Eine sehr bekannte, große Fast-Food-Kette denkt untersessen über die Schließung ihrer Filialen nach.

mgs
Quelle: Oldenburger Stachel 9/94