Einschränkung des Rechts auf Privatkopie

 
Datenschutzgesetze sehen vor, wie mit privaten Daten von Kunden umzugehen ist und was eine Firma damit nicht anstellen darf. Zum Beispiel ist es nicht erlaubt, die Adressen anderen Firmen zugänglich zu machen, die sie z.B. für Marketingzwecke (also Spamming) verwenden könnten. Dennoch passiert es immer wieder, daß man unerwünschte Werbung von weiteren Firmen im Briefkasten findet, die die Adresse offenbar von irgendwoher erhalten haben.

 

1. Datenwanderung bei Internet-Anbietern

Bei der postalischen Adresse läßt sich der Weg einer Adresse relativ einfach zurück verfolgen, wenn die Adresse nicht signifikant erweitert wird. Aus Torsten Mischke wird Torsten A. Mischke, Torsten B. Mischke etc. Aus Dorfstraße 5 wird Dorfstraße 5a, 5b usw.

Firmen übermitteln teilweise Kundendaten an Tochter- und Elterngesellschaften, Firmen, mit denen man nie im Leben direkt Kontakt hatte. Bei internationalen Verpflechtungen, z.B. in der Luftfahrt werden die Informationen sogar über Ländergrenzen hinweg ausgetauscht und somit z.B. fremden Geheimdiensten zugänglich gemacht, falls es in dem Zielland keine oder geringere Datenschutzbeschränkungen gibt.

Datenwanderung bei Internet-Anbietern

International agierende Firmen mit Niederlassungen in mehreren Ländern, insbesondere solche, die im Internet aktiv sind, gleichen regelmäßig ihre Kundendaten ab. Zum einen kann man das als einen Service gegenüber dem Kunden sehen, da mit den gleichen Daten in der deutschen und amerikanischen Niederlassung von amazon, ebay o.ä. gearbeitet werden kann.

Vor dem Hintergrund, daß nach dem 11. September jeglicher Schutz der Privatsphäre der Terrorbekämpfung weichen mußte, wird das ganze schon bedenklich, denn nun haben amerikanische Sicherheitsdienste (FBI) vollen Zugriff auf die Kundendaten aus Deutschland, inklusive der Käufer- und sonstiger Profile, die sie sonst aufgrund der strengen Datenschutzrichtlinien und der deutschen Rechtsprechung niemals erhalten würden.

Wenn man anschließend z.B. in die USA einreist, ist man den Behörden dort bereits bekannt und ggf. verdächtig, wenn man sich "verdächtige" Bücher, CDs oder Geräte gekauft bzw. ersteigert hat.