Einschränkung der Privatsphäre im Kontext Internet
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Jeder Mensch hat ein Recht auf Privatsphäre, in der er sich voll
entfalten darf und soll. Er darf vom Staat oder Institutionen nicht
ohne Grund ausgespäht und mitgelogt werden. Nur in Ausnahmefällen
(mit richterlicher Genehmigung im Falle von Straftaten) kann dieses
Recht temporär ausgesetzt werden.
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1. Telefonüberwachung |
Telefonüberwachung
Die "klassische" Form der Überwachung findet beim Telefonverkehr statt. Im Ostblock war es gang und gäbe, Telefongespräche mitzuschneiden und von sogenannten Sicherheitsbehörden zu untersuchen. Wer gar mit dem Ausland telefoniert hat, war noch mehr verdächtig als bisher. Menschen in der DDR konnten sich überhaupt nicht frei bewegen und fühlten sich (berechtigterweise) permanent beobachtet.
Laut CCC werden alle Telefonate von Deutschland ins Ausland vom BND mitgeschnitten. Zur Untersuchung werden die Aufzeichnungen nach Bad Aibling zu den Amerikanern gegeben, so daß die Gespräche schließlich in Virginia untersucht werden. Die deutschen Behörden können die Gespräche wohl nicht selbst analysieren und speichern erst einmal nur die Gesprächsdaten und Gespräche zur späteren Analyse. Zusätzlich schneiden die Amerikaner jeglichen digitalen und analogen Datenverkehr in Europa mit Echelon mit. Dabei werden die Gespräche digital nach Schlüsselwörtern untersucht.
Wer ins Ausland telefoniert, steht automatisch im Blickfeld der Bewacher und muß sich schuldig fühlen. "Bloß nichts falsches sagen, sonst stehen /sie/ bald vor der Tür." Wie soll man sich da noch frei entfalten können?
Auch im Inland nehmen die Fälle zu, in denen Telefonanschlüsse überwacht werden. Moderne Telekommunikationsanlagen müssen zudem Schnittstellen für Behörden zur Verfügung stellen, an denen diese ohne Probleme Gespräche, Faxen, Daten ohne Wissen des Nutzers abzapfen können. Eine Studie der Universität Bielefeld kam Anfang Januar 2003 zu dem Ergebnis, daß die meisten Abhörmaßnahmen "ohne legale Grundlage" veranlaßt werden. Von den mehr als 500 untersuchten Verfahren, in denen Telefongespräche abgehört wurden, sei nahezu jeder einzelne Fall juristisch anfechtbar. Nach den Erkenntnissen der Studie würden lediglich drei Prozent aller Betroffenen nach einer Abhöraktion von den Staatsanwaltschaften über diese Maßnahme informiert, obwohl das Gesetz dieses in jedem Einzelfall zwingend vorsehe.
- Slashdot: Irish Justice Ministry stores traffic information of phone calls (25.2.2003)
- Heise: Telefonüberwachung kommt immer mehr in Schwung (3.5.2003)
- de.comm.internet: Zahl der staatlichen Abhörmaßnahmen abermals um 10% gestiegen (3.5.2003)
- Heise: Rückgang von Telefonüberwachungen in USA (3.5.2003)
- Spiegel: Zypries verteidigt deutsche Abhörpraxis (16.5.2003)
- BBC: Extent of UK snooping revealed (16.5.2003)
- Heise: Datenschutzbeauftragter fordert strengere Kontrollen bei Telefonüberwachung (21.5.2003)
- WochenZeitung: Der Dienst für Besondere Aufgaben liest und hört mit (5.6.2003)
- Heise: Jahresstatistik über abgehörte Telefone soll abgeschafft werden (20.6.2003)
Spy Tools
In Amerika werden Bürgerrechte nicht so eng ausgelegt. Dort ist es fast gang und gäbe, daß Mitarbeiter in den Firmen während ihrer Arbeitszeit permanent überwacht werden. In Deutschland ist das glücklicherweise nicht gestattet.
Unter dem Deckmantel des möglichen Mißbrauchs der Internet-Anbindung, die vertraglich während der Arbeitszeit nicht privat genutzt werden darf, sowie illegaler Nutzung von Pornos am Arbeitsplatz werden auf den Rechnern oder Netzwerkrechnern Programme installiert, die die Mitarbeiter permanent überwachen. Auch wenn das in Deutschland noch nicht so extrem ist, gibt es dennoch immer wieder Bestrebungen, Mitarbeiter und ihre Arbeit zu überwachen.
- Heise: Wenn der Chef zum Computerspion wird (27.2.2002)
- Heise: Gewerkschaft empfiehlt "Spionage-Check" am Arbeitsplatz (16.5.2003)
- ZDnet: Mehr als die Hälfte akzeptieren Web-Kontrolle am Arbeitsplatz (23.5.2003)
Überwachung von Geheimnisträgern
Für journalistische Tätigkeiten und zur Untersuchung von Verdachtsmomenten ist es hilfreich, wenn ein Journalist man seine Quelle nicht preisgeben muß. Informanten in Behörden oder nicht gesetzestreuen Gruppen können so unerkannt bleiben und wichtige Informationen liefern. Die Beichte an Geistliche is ebenfalls privat und wurde bisher auch als solche geachtet.
Die bayerische Polizei soll künftig zur Gefahrenabwehr auch die Telefone sogenannter Berufsgeheimnisträger anzapfen dürfen. Das betrifft Anwälte, Ärzte, Geistliche und Journalisten. Dieses sieht der Entwurf für eine Novelle des Polizeiaufgabengesetzes des Freistaats vor, den die CSU- vorgelegt hat und der erstmalig in Deutschland die präventive Telefonüberwachung zuläßt.
- Der Spiegel: Bayern lässt Journalisten überwachen (3.5.2003)
Permanente Überwachung
Nach dem 11. September 2001 nimmt die Überwachung von unschuldigen Bürgern und Ausländern in den USA überhand. Man kann sich nicht mehr frei bewegen ohne sich Gedanken darüber zu machen, ob man sich gerade verdächtig macht.
- InternetNews: EPIC Issues Privacy Threat System (15.4.2003)
- Heise: DARPA gibt Details zu "Terrorist Information Awareness"-Programm bekannt (21.5.2003)
- Heise: Datenschutz in der Schule (28.5.2003)
Nummernschild-Erfassung
Seit 2003 überwachen Kameras mit spezieller Software die Einfahrtsstraßen in Londons. Wer mit dem Auto in die Innenstadt fahren will, muß blechen. Um das durchzusetzen und um keine Mautstationen aufbauen zu müssen, wurden an den Straßen Kameras installiert, dessen Bilder von Software analysiert werden, die überprüft, ob der Halter die Gebühren bezahlt hat.
Damit läßt sich prima einsehen, wer wann wie in die Innenstadt fährt, Bewegungsbilder von den Haltern der Autos sind nur der nächste Schritt. Geschieht ein Verbrechen in der Innenstadt, weiß die Polizei gleich, welche Personen sich wahrscheinlich in der Innenstadt aufgehalten haben und mit dem Auto rein- oder rausgefahren sind. Jeder steht unter Verdacht.
- BBC: Police cross-check number plates (29.5.2003)
- Heise: Innenminister für mehr Überwachungs-Kameras auf Bahnhöfen (13.6.2003)
Ideen der Musikindustrie
Die ach so hintergangene und um ihre Millionen geprellte Musikindustrie versucht mit immer abstruseren Forderungen gegen Tauschbörsen und Peer-to-Peer-Netzwerke vorzugehen. Dabei werden erst einmal alle Personen unter Generalverdacht gestellt. Jeder, der einen CD-Rohling oder einen CD-Brenner kauft, ist ein böser Raubkopierer. Jede Person, die im Internet surft, nimmt bestimmt auch an Tauschbörsen teil, saugt und vertreibt Musik und Videos.
Das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material ist verboten, auch in Deutschland. Eine private Kopie darf (teilweise, evtl. nach neuester Urheberrechtsnovelle nicht mehr) jedoch angefertigt werden.
Wenn es nach der Musikindustrie und den Rechteverwertern geht, dann werden die Provider als Anbieter von Internet-Zugängen Hilfspolizisten, die ihnen jederzeit Auskunft über Zuordnung von IP-Adressen von Nutzern geben müssen, die Tauschbörsen genutzt haben.